(Stand August 2022)
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Apartments der
The Base Berlin ONE GmbH & Co. KG, c/o Mindspace, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin als Betreiberin des Co-Living-Komplexes in der Pestalozzistraße 5-8, 13187 Berlin
The Base Munich ONE GmbH, c/o Mindspace, Friedrichstraße 68, 10117 Berlin („The Base“) als Betreiberin des Co-Living-Komplexes im Schätzweg 1-3, 80935 München
-nachfolgend einzeln und gemeinsam „The Base“-
zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang weiter erbrachten Leistungen für den Kunden. The Base ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte zu erbringen.
Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies zuvor ausdrücklich in Schriftform vereinbart ist.
Angebote von The Base sind bis zum erfolgten Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich.
Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Buchungsanfrage des Kunden sowie eine der Buchungsanfrage entsprechenden Buchungsbestätigung von The Base zustande oder, falls eine Buchungsbestätigung aus Zeitgründen nicht erfolgen kann, durch Bereitstellung des Apartments.
Die Buchungsbestätigung erfolgt in Textform.
Nimmt ein Dritter die Buchung für den Kunden vor, so haftet er gegenüber The Base gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner.
Eine Untervermietung oder Gebrauchsüberlassung des Apartments an Dritte oder die Nutzung zu anderen als den vertraglich vereinbarten Beherbergungszwecken ist nicht gestattet.
Eine Belegung der Apartments mit weiteren Personen bedarf der Zustimmung von The Base. In diesen Fällen ist The Base berechtigt, ein höheres Entgelt zu verlangen.
The Base ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder auch während des laufenden Vertragsverhältnisses eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Höhe und Fälligkeit der Sicherheitsleistung ergeben sich aus der Buchungsbestätigung.
Der Kunde ist verpflichtet, eine in der Buchungsbestätigung vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Banküberweisung vor Bereitstellung des Apartments zu leisten.
Das Apartment steht dem Kunden am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Bereitstellung eines bestimmten Apartments. Im Verhinderungsfalle ist The Base berechtigt, dem Kunden ein gleichwertiges Apartment, auch in einem anderen Objekt, zur Verfügung zu stellen.
Der Kunde ist verpflichtet, sich vorab digital im Zuge der Buchung, jedoch spätestens bei Anreise auszuweisen und den behördlichen Meldeschein mit den erforderlichen und zutreffenden persönlichen Angaben auszufüllen und zu unterzeichnen.
Nach Ablauf der vereinbarten Nutzungsdauer ist das Apartment am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt und in vertragsgemäßem Zustand zurückzugeben. Eine darüberhinausgehende Nutzung bedarf der vorherigen schriftlichen Genehmigung durch The Base. Bis 15:00 Uhr wird The Base 50 % des am Abreisetag geltenden Entgeltes sowie nach 15:00 Uhr 100 % des am Abreisetag geltenden Entgeltes zuzüglich eventueller weiterer Kosten – wie beispielsweise die Kosten einer alternativen Hotelunterbringung eines bereits für das Zimmer gebuchten Kunden - in Rechnung stellen. Der Kunde ist zur Zahlung dieses zusätzlichen Entgeltes verpflichtet, es sei denn, der Kunde weist nach, dass The Base kein oder geringerer Schaden entstanden ist.
Bei Rückgabe sind sämtliche zu Beginn des Nutzungsvertrages übergebenen Schlüssel und/oder Schlüsselkarten zurückzugeben.
Einer Verlängerung des Nutzungsverhältnisses auf unbestimmte Zeit durch Fortsetzung der Nutzung nach vereinbarten Nutzungsende wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen.
Der Kunde ist verpflichtet, für die Überlassung des Apartments sowie für gegebenenfalls darüber hinaus in Anspruch genommene Leistungen das vertraglich vereinbarte Entgelt an The Base zu zahlen.
Die jeweils zu zahlenden Entgelte ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Das vereinbarte Entgelt beinhaltet die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer. Bei privaten Aufenthalten ist zusätzlich die örtlich geltende Tourismusabgabe zu leisten.
Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Vertragsablauf vier Monate und erhöhen sich in diesem Zeitraum die Aufwendungen für vereinbarte Leistungen, so ist The Base berechtigt, das vertraglich vereinbarte Entgelt angemessen, höchstens jedoch um 10 % anzuheben. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde Versorgungsleistungen, wie beispielsweise Strom, Warmwasser oder ähnliches überdurchschnittlich – im Sinne von mehr als 10% des Durchschnittsverbrauchs aller Apartments – in Anspruch nimmt.
Bei nachträglichen Änderungen der vertraglich vereinbarten Leistungen, wie Belegungszahl, Aufenthaltsdauer oder ähnlichem, ist The Base berechtigt, den vertraglich vereinbarten Preis entsprechend den dann geltenden Nutzungsentgelten anzupassen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber The Base berechtigt. Eine Abtretung von etwaigen Ansprüchen des Kunden an Dritte ist ausgeschlossen.
Die Entgeltzahlung durch das mit der Buchung hinterlegte Zahlungsmittel erfolgt spätestens am Anreisetermin.
Bei Langzeitaufenthalten von mehr als einem Monat (ab 30 Tage) wird lediglich der Betrag für den ersten Monat sofort mit Zugang der Buchungsbestätigung fällig. Der Betrag für den Folgemonat wird jeweils spätestens am letzten Werktag des vorherigen Monats fällig. The Base ist berechtigt, entstandene Forderungen durch Rechnungslegung jederzeit fällig zu stellen.
Bei Zahlungsverzug wird The Base den gesetzlichen Verzugszins geltend machen. Bei Erforderlichkeit von Mahnungen werden jeweils Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro erhoben. The Base ist berechtigt den Kunden mit entstandenen Mehrkosten, zum Beispiel die Gebühren für Rücklastschriften, zu belasten.
Weiterhin ist The Base berechtigt den Zugang zum Apartment im Falle eines Zahlungsverzugs zu verwehren.
Bei Stornierung oder Nichtinanspruchnahme der vertraglich vereinbarten Leistungen – sofern zwischen The Base und dem Kunden ein Recht zur kostenfreien Stornierung des Vertrages nicht vereinbart war – gelten die in der Buchungsbestätigung vereinbarten Stornierungsbedingungen.
Bei vorzeitiger Abreise des Gastes nach erfolgtem Check-In ist eine Rückerstattung des geleisteten Entgeltes für alle gebuchten Leistungen ausgeschlossen.
Die Stornierung hat in Textform (zum Beispiel E-Mail an stay@joinThe Base.co) zu erfolgen.
Für nicht in Anspruch genommene Apartments, die The Base anderweitig vergeben konnte, werden den Kunden die Einnahmen aus der anderweitigen Vermietung sowie ersparte Aufwendungen angerechnet. Werden die Apartments nicht anderweitig vermietet, steht es The Base frei, den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Entgeltes für die Nutzung des Apartments zu zahlen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass The Base kein oder aber ein geringerer Schaden entstanden ist.
Wurde zwischen The Base und dem Kunden eine Frist zur kostenfreien Stornierung des Vertrages vereinbart, ist The Base innerhalb dieser Frist ebenfalls berechtigt, von dem Beherbergungsvertrag zurückzutreten, sofern Anfragen anderer Kunden wegen des gebuchten Apartments vorliegen und der Kunde auf ausdrückliche Aufforderung in Textform nicht ebenfalls in Textform auf sein Recht zu einer kostenfreien Stornierung der Buchung verzichtet.
The Base ist zudem zum Rücktritt von dem Beherbergungsvertrag berechtigt, sofern der Kunde eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung nach Mahnung und Fristsetzung nicht leistet.
The Base ist berechtigt, das Nutzungsverhältnis aus wichtigem Grunde außerordentlich fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn sich der Kunde mit der Zahlung des vertraglich vereinbarten Entgelts und/oder Sicherheitsleistung beziehungsweise Vorauszahlung in Verzug befindet, der Kunde das Apartment und/oder Leistungen unter Angabe falscher Tatsachen beziehungsweise persönlicher Daten in Anspruch nimmt, das Vertragsverhältnis durch sein Verhalten wiederholt oder nachhaltig stört oder aber den Regelungen des § 3 zuwider handelt.
Stehen das vertraglich vereinbarte Apartment oder Zusatzleistungen ganz oder teilweise zur vereinbarten Zeit nicht rechtzeitig zur Verfügung oder wird der Gebrauch dem Nutzer während der Vertragslaufzeit ganz oder teilweise entzogen, so kann der Kunde Schadenersatz nur dann fordern, wenn The Base, deren gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe die fehlende Rechtzeitigkeit der Übergabe oder den Entzug der Nutzungsmöglichkeit vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten hat. Sonstige Gewährleistungsrechte des Kunden, zum Beispiel das Recht zur Kündigung des Vertrages, bleiben unberührt.
Ist ein Mangel des Apartments zu Beginn des Nutzungsverhältnisses vorhanden oder entsteht dieser im Verlauf des Nutzungsverhältnisses, so kann der Kunde Schadenersatz nur dann verlangen, wenn der Schaden auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von The Base, deren gesetzlichen Vertreters oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht.
Für Schäden des Kunden wegen Unfällen im Zusammenhang mit der Nutzung der Aufzüge, wegen Störungen, Unterbrechungen des Aufzugbetriebes, der Strom-, Wasser-, Warmwasser- und Wärmeversorgung haftet The Base nur dann auf Schadenersatz, wenn diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von The Base, deren gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
Soweit Störungen oder Unterbrechungen von einem Versorgungsträger verursacht werden, beschränken sich die Ansprüche des Kunden auf Abtretung der Ansprüche von The Base gegen den betreffenden Versorgungsträger.
Die Haftungsbegrenzungen gelten nicht für die Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, welche auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von The Base oder einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Handlung des gesetzlichen Vertreters von The Base oder seiner Erfüllungsgehilfen beruht. Für eingebrachte Sachen haftet The Base dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, § 701 ff. BGB. Bei Beschädigung oder Verlust ist die Haftung beschränkt bis zum Hundertfachen des Apartmentpreises pro Tag, jedoch mindestens bis auf den Betrag von 600,00 Euro und höchstens bis zu dem Betrag von 3.500,00 Euro; für Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten tritt an die Stelle von 3.500,00 Euro der Betrag von 800,00 Euro.
Die Haftung ist unbeschränkt, wenn der Verlust, die Zerstörung oder die Beschädigung durch The Base oder deren Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet ist; wenn es sich um eingebrachte Sachen handelt, die The Base zur Aufbewahrung übernommen oder deren Übernahme The Base entgegen § 702 Abs. 3 BGB abgelehnt hat.
Gegenstände, die der Kunde in den Räumlichkeiten zurückgelassen hat, werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. The Base verpflichtet sich ausschließlich, solche Gegenstände bis zu sechs Monaten aufzubewahren.
Der Kunde ist verpflichtet, etwaige Mängel des Vertragsgegenstandes unverzüglich anzuzeigen.
Die Aufnahme von Haustieren und das Rauchen im Objekt sind nicht gestattet.
Der Kunde ist verpflichtet, das Apartment sowie sämtliche Räumlichkeiten und Einrichtungen des Objekts pfleglich zu behandeln. Der Kunde haftet gegenüber The Base insbesondere für die fahrlässige oder gar vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Einrichtungsgegenständen, Schäden durch Wasser, Schäden die durch den unbeaufsichtigten Betrieb von Elektrogeräten entstehen.
Für den durch das grundlose Auslösen von Brandmeldern entstandenen Schaden ist der Kunde unter dem Vorbehalt einer nachfolgenden Abrechnung zur Zahlung eines Betrages von EUR 2.500,00 im Voraus verpflichtet. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass The Base kein oder aber geringerer Schaden entstanden ist.
Optische oder sonstige Veränderungen des Apartments sind nicht gestattet.
Weitere Gebühren sind dem Gebührenkatalog zu entnehmen.
Änderungen oder Ergänzungen der vorgenannten Bedingungen müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Schriftformerfordernis.
Leistungs-, Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
Sollten einzelne der oben genannten Regelungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt hiervon die Wirksamkeit der Regelungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Dies gilt auch für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Die Nuztungbedingungen für unsere "TheBase Coliving" App befinden sich hier.